Im Bereich der Baggertrasse ist eine hohe Anzahl neuer Bäume gepflanzt worden. Um diese zu schützen kommt die nachfolgende Sonderplatzregel zum Tragen:
Sonderplatzregel – Spielverbotszone
Der mit blauen Pfählen auf den Baggertrassen eingegrenzte Bereich ist eine Spielverbotszone, die als ungewöhnliche Platzverhältnisse (UPV) zu behandeln ist. Bei Behinderung durch die Spielverbotszone muss straflos Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden.
Auszug aus Regel 16.1b:
Erleichterung für einen Ball im Gelände
Straflose Erleichterung wird gewährt, wenn der Ball im Gelände liegt und eine Behinderung durch ungewöhnliche Platzverhältnisse (UPV) gegeben ist. Der nächstgelegene Punkt vollständiger Erleichterung sollte bestimmt werden, ein Ball muss in den Erleichterungsbereich gedroppt werden und dort zur Ruhe kommen.
Bezugspunkt:
Der nächstgelegene Punkt vollständiger Erleichterung
Größe des Erleichterungsbereichs:
Eine Schlägerlänge vom Bezugspunkt
Einschränkungen des Erleichterungsbereichs:
Der Erleichterungsbereich
- darf nicht näher zum Loch als der Bezugspunkt und
- muss im Gelände liegen.
Hinweis für den Spieler: Wenn Sie Erleichterung in Anspruch nehmen, müssen Sie vollständige Erleichterung von jeglicher Behinderung durch die ungewöhnlichen Platzverhältnisse nehmen.